Peter Klinger
Rechtsanwalt und Notar Peter Klinger wurde 1960 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Das Referendariat wurde in Frankfurt am Main und New York absolviert. 1991 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Zunächst war er in der großen deutschen Rechtsanwaltsozietät Pünder, Volhard, Weber & Axster (heute: Clifford Chance) tätig, bis er sich 1994 der Kanzlei seiner Familie anschloß.
Seit Oktober 2008 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Im Jahr 2009 wurde er zum Notar bestellt.
Er engagierte sich – neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt – in der Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter sowie
Einzelausbilder. Ferner unterrichtete er im Rahmen der Ausbildung zum Handelsbetriebswirt an der Reformhausfachakademie.
Seit 1991 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und des Frankfurter Anwaltsverein e.V., zudem seit 2009 in der Notarkammer Frankfurt am Main.
Veröffentlichungen:
- Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für Maßnahmen
nach § 95 StPO,
in: wistra 1991, 17-19; - Der „außergerichtliche“ Einzug von Forderungen durch Inkasso-
gesellschaften im gerichtlichen Verfahren,
in: NJW 1993, 3165 – 3168.